Auszug aus der Mietwohnung — und dann steht die Frage: Was muss ich eigentlich renovieren? Was darf der Vermieter wirklich verlangen? Und wie viel kostet das, wenn ich es vom Profi machen lasse? Wir klären die aktuelle Rechtslage und geben eine praktische Checkliste für die Wohnungsübergabe in Nürnberg.
Muss ich beim Auszug überhaupt renovieren?
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat viele klassische Schönheitsreparatur-Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt. Insbesondere starre Fristen ('alle 3 Jahre weißeln, alle 5 Jahre tapezieren') werden in der Regel nicht mehr durchgesetzt. Auch Klauseln, die dem Mieter die komplette Renovierung beim Auszug auferlegen — unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf — sind oft unwirksam.
Aber: Wenn Sie die Wohnung renoviert übernommen haben und in Ihrem Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturen-Klausel steht, müssen Sie in der Regel renovieren, was Sie selbst 'verbraucht' haben. Das bedeutet konkret: bei normaler Abnutzung Wände und Decken streichen, Bohrlöcher schließen, Türen und Heizkörper auffrischen.
Was muss der Mieter typischerweise machen?
- Wände und Decken in 'neutralem Weiß' oder hellem Ton streichen
- Bohrlöcher schließen und überstreichen
- Heizkörper vergilbungsfrei lackieren (wenn von Mieter mit verursacht)
- Türen lackieren, wenn deutlich abgenutzt
- Tapeten entfernen, wenn sie nicht in dem Zustand sind, in dem Sie eingezogen sind
- Bei Übergabe-Protokoll: Schäden, die nicht durch normale Nutzung entstanden sind (z. B. Kratzer im Parkett, Beulen in Wänden), separat klären
Was muss ich NICHT machen?
- Wohnung NICHT besser zurückgeben, als Sie sie übernommen haben
- Keine farbigen Wände auf eigene Kosten überstreichen (es sei denn, Sie haben Farbe selbst aufgetragen)
- Keine professionelle Reinigung der Tiefenpflege, wenn nicht im Vertrag vereinbart
- Keine kompletten Renovierungen ohne tatsächlichen Renovierungsbedarf
- Keine Schäden beheben, die durch normalen Verschleiß entstanden sind (Türklinken, Lichtschalter)
Die Checkliste: Schritt für Schritt zur Wohnungsübergabe
4–6 Wochen vor Auszug
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll vom Einzug heraussuchen
- Wohnung Raum für Raum durchgehen und Renovierungsbedarf einschätzen
- Vergleichsangebote von 2–3 Maler-Betrieben einholen — schriftlich
- Termin mit Vermieter vereinbaren — am besten 1–2 Wochen vor der eigentlichen Übergabe für eine Vor-Begehung
2–3 Wochen vor Auszug
- Möbel zusammenstellen oder ausräumen (je nach Auftragsumfang)
- Falls DIY: Material besorgen — Malerkrepp, Abdeckfolie, Spachtelmasse, Farbe
- Falls Profi: Termin fixieren und Anzahlung ggf. leisten
- Schlüssel und Zugang für Maler organisieren
Renovierungswoche
- Wände und Decken streichen (zweifacher Anstrich in Deckweiß empfohlen)
- Bohrlöcher und kleinere Schäden spachteln
- Heizkörper und Türen lackieren (falls nötig)
- Endreinigung — wichtige Stellen: Fenster, Bad, Küche
- Übergabe-Protokoll mit Fotos vorbereiten
Was kostet die Übergabe-Renovierung?
Eine durchschnittliche 60 m²-Wohnung mit Standard-Schönheitsreparaturen liegt bei uns pauschal bei 1.500 €. Eine 80 m²-Wohnung bei ab 2.000 €. Im Preis sind enthalten: kompletter Wandanstrich, Bohrlöcher schließen, Heizkörper und Türen lackieren, Endreinigung und Übergabe-Protokoll mit Fotos.
Im Vergleich zu Einzelauftragen ist eine Pauschal-Übergabe-Renovierung in der Regel deutlich günstiger — weil wir mehrere Gewerke effizient bündeln.
DIY oder Profi: Wann lohnt sich was?
DIY lohnt sich, wenn Sie handwerklich geschickt sind, Zeit haben (rechnen Sie pro Raum mit einem Tag), und der Auftrag überschaubar ist. Material für eine 60 m²-Wohnung kostet etwa 250–400 €. Sie sparen also gut 1.000 € gegenüber dem Profi.
Der Profi lohnt sich, wenn Sie wenig Zeit haben, mehrere Räume in kurzer Zeit fertig werden müssen, oder ein professionelles Ergebnis brauchen — etwa, wenn der Vermieter besonders kritisch ist. Auch die Foto-Dokumentation für den Übergabeprozess ist beim Profi inklusive.
Sonderfall: bei Streit um Kaution
Wenn schon bei der Übergabe Streit droht, ist ein fachgerecht renoviertes Ergebnis mit Übergabe-Protokoll und Vorher-/Nachher-Fotos oft die Versicherung für die Kaution. Vermieter können viel schlechter argumentieren, wenn das Übergabeergebnis dokumentiert besser ist als beim Einzug.
Häufige Streitpunkte und wie Sie sie vermeiden
Farbige Wände
Wenn Sie die Wand selbst in einer kräftigen Farbe gestrichen haben, müssen Sie sie meist in 'neutralem Weiß' oder dezentem Hellton zurückgeben. Ein Anstrich nur mit deckweißer Wandfarbe über knallrote Wand reicht meist nicht (durchschlägt) — Sie brauchen mind. eine Isoliergrundierung oder zwei deckende Anstriche.
Bohrlöcher
Standardbohrlöcher (für Bilder, Regale, normale Möbelmontage) müssen geschlossen werden, ja. Aber: nur die Bohrlöcher, die Sie verursacht haben. Bestehende Löcher beim Einzug — wenn dokumentiert — müssen nicht von Ihnen behoben werden.
Fazit
Die Übergabe-Renovierung ist Pflicht für viele Mieter — aber nicht in dem Umfang, den manche Vermieter behaupten. Mit der richtigen Vorbereitung, einem fairen Maler-Angebot und einer guten Dokumentation läuft die Übergabe in der Regel reibungslos. Wenn Sie unsicher sind, was nötig ist und was nicht: Wir kommen kostenlos vorbei und schauen uns die Wohnung an — und sagen Ihnen ehrlich, was wirklich gemacht werden muss.
Übergabe steht? Pauschal-Angebot.
Wir kommen kostenlos vorbei, beraten zum Umfang und renovieren in 2–5 Tagen. Übergabe-Protokoll mit Fotos inklusive.
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